Allgemeine Verkaufs- & Lieferbedingungen

Rechtliches

Stand 01. 2023

§1 Geltung der Bedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sofern der Besteller nicht zu diesem Personenkreis gehört, gelten die gesetzlichen Bestimmungen
  2. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir hätten diese ausdrücklich schriftlich anerkannt. Nach erstmaliger Vereinbarung gelten diese Geschäftsbedingungen auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Besteller.

§2 Angebote und Vertragsabschluss

  1. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage ab Datum des Angebots gebunden.
  2. Bestellungen werden erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. deren Ausführung verbindlich. Der Besteller ist an seine Bestellung bis zum Eingang der Auftragsbestätigung bzw. Ausführung gebunden, längstens jedoch einen Monat ab Datum der Bestellung.
  3. Angabe in unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen, namentlich Schreib- oder Rechenfehler, verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtliche gewollte Erklärung.
  4. Unsere Arbeitsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge dürfen ohne unsere Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

§3 Preise, Preisänderungen

  1. Die angebotenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
  2. Die Preise verstehen sich ohne Kosten für Verpackung und Fracht.
  3. Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material- oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.

§4 Lieferzeiten

  1. Genannte Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, diese wurden von uns ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“  schriftlich bestätigt oder verbindlich vereinbart.
  2. Verzögert sich die Lieferung durch Höhere Gewalt, durch ein Handeln oder Unterlassen des Bestellers oder haben wir die Verzögerung aus anderen Gründen nicht zu vertreten, so geraten wir nicht in Verzug und verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Unsere Lieferverpflichtung steht außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist von uns zu vertreten.
  3. Die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist setzt die Erfüllung aller Vertragspflichten und Obliegenheiten des Bestellers voraus. Dazu gehört auch der Eingang etwaiger Beistellteile.
  4. Auch dann, wenn nach dem Gesetz eine Mahnung genügt oder nicht erforderlich ist, geraten wir erst nach Ablauf einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist in Verzug. Der Besteller ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu vertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

§5 Versand und Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Werk verlassen hat. Wird der Versand auf Veranlassung des Bestellers verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  2. Mangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg. Auf Wunsch des Bestellers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§6 Gewährleistung

  1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften und sonstigen Anforderungen. Garantien im Rechtssinne werden von uns nicht übernommen.
  2. Beanstandete Ware ist auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu senden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist.
  3. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge bessern wir nach unserer Wahl die beanstandete Ware nach oder liefern einwandfreien Ersatz. Erfüllen wir diese Gewährleistungsverpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Zeit, so kann der
  4. Besteller uns schriftlich eine letzte Frist setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist oder wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist kann der Besteller mindern, vom Vertrag zurücktreten oder die notwendige Nachbesserung selbst oder von einem Dritten auf unsere Kosten und Gefahr vornehmen lassen.
  5. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. Auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei einem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf) unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten und für eine etwaige Verpflichtung zum Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach § 439 Abs. 3 BGB gilt Satz 1 nicht.
  6. Bei Werkleistungen können offensichtliche Mängel nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Kaufverträgen bestehen Gewährleistungsrechte des Bestellers nur, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Offene Mängel hat der Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
  7. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zur Beanstandungen, es sei denn, die absolute Einhaltung wurde ausdrücklich vereinbart. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen.
  8. Mängelansprüche bestehen nicht bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, üblicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung bzw. klimatischen Einflüssen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt werden. Ebenso stehen wir nicht ein für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter.
  9. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für den Verkauf bereits gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.
  10. Erteilen wir dem Besteller über bestehende Verpflichtungen hinaus Auskünfte hinsichtlich der Verwendung von Produkten, so haften wir gem. §7 nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.

§7 Haftungsbegrenzung

  1. Schadensersatzansprüche des Bestellers, aus welchem Rechtsgrund auch immer, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits und bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
  2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 1 gilt nicht in Fällen, in denen wir nach dem ProdHaftG für Personen- oder Sachschäden zwingend haften, und nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt auch nicht für die Verpflichtung zum Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen nach § 439 Abs. 3 BGB, wenn wir mit dem Besteller einen Kaufvertrag geschlossen haben.
  3. Sofern und soweit wir haften, bestehen Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns nur insoweit, als er mit seinem Abnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den Umfang der Rückgriffsansprüche gilt ferner, dass eine Kostenerstattung ausgeschlossen ist, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.
  4. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Besteller ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller zustehen, vor (Vorbehaltsgegenstände ).
  2. Der Besteller ist verpflichtet, uns Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände unverzüglich schriftlich anzuzeigen und die Pfandgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der Besteller ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände – außer in den Fällen der folgenden Ziffern – zu veräußern, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
  • Erfolgt die Lieferung für einen vom Besteller unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden. Die Forderungen des Bestellers gegen den Abnehmer aus der Veräußerung werden hiermit an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Besteller gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber seinem Abnehmer tritt der Besteller hiermit an uns ab. Wir nehmen die vorstehenden Abtretungen hiermit an.
  • Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsgegenstände durch den Besteller nimmt dieser für uns unentgeltlich vor. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsgegenstände mit anderen, nicht uns gehörenden Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an einer neuen Sache, so gilt als vereinbart, dass er uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Werden die Vorbehaltsgegenstände zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, gleich ob ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung, so gilt die oben in Ziff. 3 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsgegenstände, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert worden sind.
  • Erfüllt der Besteller seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht pünktlich, insbesondere bei Zahlungsverzug, und/oder wirkt er in unzuverlässiger Weise auf die unter Vorbehaltsgegenstände ein, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt.
  • Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

§9 Zahlung

  1. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  2. Wechsel und Schecks werden nur nach Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Eine Gewähr für rechtzeitige Vorlage der Wechsel und Schecks und für Erhebung von Wechselprotest

wird ausgeschlossen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.

  • Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und dem Besteller eine angemessene Frist bestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz  zu verlangen.
  • Stellt der Besteller seine Zahlungen endgültig ein und/oder beantragt er ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen, so sind wir auch berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
  • Wir sind berechtigt, trotz anders lautenden Bestimmungen des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Besteller über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  • Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens und sonstiger Ansprüche und Rechte bleibt vorbehalten. Insbesondere können wir bei Zahlungsverzug nach schriftlicher Mitteilung an den Besteller die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen.
  • Die Aufrechnung seitens des Bestellers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder  unbestrittene Gegenforderungen handelt.

§10 Rechnungsstellung

  1. Rechnungen per E-Mail: invoice@ibk-engineering.com ( nur nicht passwortgeschütze Pdf- Rechnung )
  2. Papier- Rechnungen: Anschrift gemäß Bestellung
  3. Fragen zur Rechnungsabwicklung: info@ibk-engineering.com oder Kontakt über den jeweiligen Sachbearbeiter.

§11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Wuppertal. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem  Geschäftssitz zu verklagen.
  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Besteller und uns nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen oder undurchführbaren im wirtschaftlichen und rechtlichen Erfolg möglichst gleichkommt.

Wuppertal, 01.2023